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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Haziraj Galabau, An d. Alten Poststation 2, 53773 Hennef (Sieg)(nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Weicht der voraussichtliche Preis um mehr als 15 % vom Kostenvoranschlag ab, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird vorab informiert.

§ 4 Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen mit einem Volumen über 5.000 € netto kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Ausführung und Termine

Vereinbarte Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungsbedingungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsfläche zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Ausführung der Arbeiten vorbereitet ist. Entstehen Verzögerungen durch mangelnde Zugänglichkeit, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung durchzuführen. Wird die Abnahme nicht fristgemäß verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.

Bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Nacherfüllung zu.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzeigt.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, Einwirkungen Dritter oder natürliche Witterungseinflüsse, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

§ 9 Stornierung

Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Ausführung stornieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswerts für bereits erbrachte Planungsleistungen zu berechnen, sofern nicht ein höherer oder geringerer Aufwand nachgewiesen wird.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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